Das Arbeiten mit der Motorsäge sowie das Fällen von Bäumen birgt ein hohes Unfallrisiko. Zur Minimierung dieser Risiken hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorschriften zur Erlangung der „Fachkunde zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge“ erlassen. Diese Fachkunde ist bei der Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten nachzuweisen und ist in der Regelung VSG 4.2; Anlage 3 S.51ff. beschrieben.
Die notwendige Fachkunde kann in unseren AS Baum 1 Lehrgängen erlangt werden. Des weiteren entspricht der Kurs den Richtlinien des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. und wurde von gleicher Stelle anerkannt.
Zielgruppe
Personen im Gartenbau, Forst und Kommunalbedienstete
Lehrgangsinhalte ( 45 Unterrichtsstunden )
theoretisch
- Unfallverhütungsvorschriften
- Motorsäge: Bauteile, Sicherheitseinrichtungen, Handhabung
- Gefährdungsbeurteilung von Bäumen und Baustellen
- Hilfsmittel und Werkzeuge bei der Holzernte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Erläuterung der verschiedenen Fälltechniken, Entastungsmethoden, u.s.w.
praktisch
- Selbständiges schärfen der Motorsäge mittels Rund- und Flachfeile
- Wartung und Reinigung der Motorsäge
- Fällung von Bäumen mittels verschiedener, situationsabhängigen Fälltechniken
- Entastungstechnik
- Einsatz von Greifzug, Spillwinde und anderen nützlichen Werkzeugen
Lehrgangsabschluss
Nach dem theoretischen und praktischen Ausbildungsteil erfolgt am letzten Tag des Kurses eine schriftliche sowie praktische Prüfung.
Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfungen erhält der Lehrgangsteilnehmer ein von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau genormtes Zeugniss. Auf Wunsch kann zusätzlich das KWF - Gütesiegel beantragt werden.
Kursinformationen
Bei den praktischen Übungen gibt es nur kleine Lerngruppen von höchstens 6 Lehrgangsteilnehmern und einem Ausbilder. Jeder Lehrgangsteilnehmer benötigt für den Lehrgang die komplette Schutzausrüstung Forstwirtschaft. Diese besteht aus:
- Helm mit Gesichts – und Gehörschutz
- Schnittschutzhose - Schnittschutzstiefel ( Schuhe ) S2
- Handschuhe
- Warnweste
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme
Der Lehrgangsteilnehmer muss das 18. Lebensjahr erreicht haben oder Auszubildender in einem grünen Beruf sein.
Jeder Lehrgangsteilnehmer benötigt eine ärztliche Bescheinigung zur geistigen und körperlichen Eignung für gefährliche Baumarbeiten. Dieses Gutachten für Motorsägenarbeiten nennt sich G41 und G25 Untersuchung. Diese darf nur von einem „ermächtigten Arzt oder Ärztin“ ausgefüllt werden.
Diese Bescheinigungen müssen vor Beginn des Lehrgangs erbracht werden.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung
- Für Mitglieder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird der Lehrgang mit 30,00Euro bezuschusst. Bitte drucken Sie sich hier das Gutscheinformular aus und bringen es ausgefüllt zum Lehrgang mit.
- Bildungsprämie (bundesweit)
- Bildungscheck NRW (blau) gilt nur für Personen aus NRW
- Agentur für Arbeit nach SGB 3 / AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Für geförderte Personen gelten Sonderreglungen wie der Bildungsgutschein oder WeGebAU.
Termine: Link zu den Terminen
Preis: 550,00 Euro inklusive MwSt.
Anmeldung per Email senden
Sollten Sie Fragen haben können Sie mich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen. Telefonisch: 0160/2814962